Das Anliegen von suissetec industrie, die Baustellenhygiene zu verbessern, resultierte in einer Ergänzung der Bauarbeitenverordnung (BauAV): Art. 3.6 lit. d sieht nun die sanitären Einrichtungen neu als sogenannte baustellenspezifische Massnahme vor. Damit erhält die SUVA dort die Kontrollkompetenz. Das Thema «Hygiene auf der Baustelle» ist auch integraler Bestandteil der Gebäudetechnik-Branchenlösung.
Das Anliegen von suissetec industrie, die Baustellenhygiene zu verbessern, resultierte in einer Ergänzung der Bauarbeitenverordnung (BauAV): Art. 3.6 lit. d sieht nun die sanitären Einrichtungen neu als sogenannte baustellenspezifische Massnahme vor. Damit erhält die SUVA dort die Kontrollkompetenz. Das Thema «Hygiene auf der Baustelle» ist auch integraler Bestandteil der Gebäudetechnik-Branchenlösung.